Verfassungsfeind Marx?
Darf man in der Bundesrepublik unbehelligt einen Lesekreis zu Marx veranstalten? Laut Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 8.4.2025, Az. 17 K 2550/23,): Unklar. Stattfinden darf der Lesekreis ohne Einmischung staatlicher Behörden anscheinend nur, solange er sich nicht „aktiv-kämpferisch“ für Marx‘ Ideen einsetzt, da „die von Marx begründete Gesellschaftstheorie“ in wesentlichen Punkten mit den „Prinzipien der freiheitlichen…